Selbstverständlich können Sie Ihren Termin telefonisch vereinbaren. Wenn ich gerade nicht ans Telefon gehen kann, hinterlassen Sie bitte eine Nachricht, Sie werden umgehend zurückgerufen.
Gerne können Sie mich auch per E-mail kontaktieren unter: marlies@mitterbauer.co.at
Ich bitte Sie bereits fixierte Termine bis spätestens 24 h vorher abzusagen, kurzfristigere Absagen machen es mir unmöglich Ihren Termin neu zu besetzen, dadurch entstehen Kosten, die verrechnet werden müssen.
Nicht zeitgerechte Absagen bzw. unentschuldigte Termine müssen aus kostentechnischen Gründen privat verrechnet werden.
Ihre Verordnung muss vor Behandlungsbeginn von der Krankenkasse bewilligt werden, damit Sie im Anschluss an die Therapieserie mit dem zuständigen Versicherungsträger rückverrechnet werden kann. Bitte kümmern Sie sich im Vorfeld darum und bringen sie beim ersten Termin die bewilligte Verordnung mit.
In Ausnahmefällen (dringender Therapiebedarf) wird ein Abhalten einer Therapieeinheit ohne Vorliegen einer chefärztlichen Bewilligung von der Krankenkasse geduldet. Es muss dann allerdings unverzüglich um Bewilligung angesucht werden.
Wenn sie sich einfach mal was Gutes tun wollen oder sich für eine präventive therapeutische Behandlung entscheiden, ist dies ohne ärztliche Verordnung möglich. In diesem Fall übernehmen die Krankenkassen keine Kosten.
Eine ärztliche Verordnung ist in Österreich Grundvoraussetzung für eine rehabilitative physiotherapeutische Behandlung, diese muss folgende Informationen enthalten:
- Diagnose
- indizierte Therapie
- Anzahl der Behandlungen
- Name des Physiotherapeuten / der Physiotherapeutin
Ausgestellt werden kann sie durch einen Facharzt, Ihren Hausarzt oder einen anderen Arzt Ihres Vertrauens.
Ich bin Wahltherapeutin. Dies bedeutet für Sie, dass Sie Ihre Therapie vorfinanzieren müssen.
Einzelheilgymnastik (EHG) 45 min
- Preis: € 60
- mit Hausbesuch (+HB): € +20
- und Heilmassage (+HM) 15 min: € +20
Gruppenheilgymnastik (GHG) 10×60 min
- Preis: € 170
FIT@WORK Aktivprogramm
- Preis: auf Anfrage
Die Abrechnung erfolgt in der Regel am Ende der Behandlungsserie. Sie bekommen von mir eine Rechnung mit allen für die Krankenkasse relevanten Unterlagen, welche Sie nach Bezahlung bei Ihrem Sozialversicherungsträger einreichen.
Die Höhe der Rückvergütung variiert je nach verordneter Therapie und Versicherungsträger zwischen 40 und 50%.
Hier eine Tabelle mit den Rückvergütungen für 10 Einheiten bei den gängigen Krankenkassen:
Krankenkassa | EHG 45 min | HM 15 min | HB | GHG 30 min | GHG 60 min | GHG 10 min |
BVA BVA Kind |
€ 331,40 € 368,20 |
€ 65,80 € 73,10 |
€ 228,80 € 254,20 |
€ 63,70 € 70,80 |
||
KFA | € 306,40 | € 60,80 | € 275,60 | € 58,10 | ||
NÖGKK | € 199,90 | € 58,90 | € 175,90 | € 53,80 | – | – |
OÖGKK | € 270,00 | € 63,70 | € 180 | € 71,50 | € 129,10 | – |
SVA GW 80% SVA GW 90% |
€ 302,16 € 339,39 |
€ 100,72 € 113,31 |
€ 201,44 € 226,62 |
– | – | € 67,12 € 75,51 |
SVB | € 255,36 | € 60,80 | € 161,12 | € 45,60 | € 88,16 | – |
VAEB | € 284,95 | € 56,54 | € 206,55 | € 54,77 | – | – |
WGKK | € 222,80 | € 44,20 | € 200,40 | – | € 42,20 | – |
Stand Februar 2018
Für aktuellere Auskünfte über die Kostenrückerstattung wenden Sie sich an die zuständige Abteilung Ihrer Sozialversicherung.